Das Empfehlungsprogramm wurde von uns im Januar 2025 von uns ins Leben gerufen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Empfehlungen vor diesem Zeitraum nicht nachträglich geltend gemacht werden können. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir nur Empfehlungen geltend machen, die über unsere Partnerseite abgegeben worden sind.
Immer wieder kommt es vor, dass jemand eine Empfehlung im Nachhinein für sich beanspruchen möchte. Wir glauben Dir auch, dass Du daran beteiligt warst, wenn jemand Kundin oder Kunde bei uns geworden ist und danken Dir auch dafür.
Oftmals bist Du allerdings nicht der Einzige, der eine Person im Nachhinein als seine/ihre Empfehlung beanspruchen möchte. Deshalb können wir Dir deine Belohnungen nur dann vergeben, wenn Du das Formular im Vorhinein ausgefüllt hast, da wir hier eindeutig nachweisen können, wer als erstes eine Person empfohlen hat.
Dies erlaubt uns zudem, objektive & faire Standards für die Vergütung festzulegen und Dir damit ein hohes Maß an Zuverlässigkeit zu gewährleisten.